Vechta / Oldenburger Land (LCV). Die Erhöhung des Kindergeldes darf nicht auf die Hartz-IV-Sätze angerechnet werden. Das fordert der Referent für ‚Allgemeine Sozial- und Schuldnerberatung‘ des Landes-Caritasverbandes, Dietmar Fangmann, anlässlich von Plänen der Bundesregierung zur Erhöhung des Kindergeldes zum 1. Juli 2019.
Zwar sei die geplante Anhebung um zehn Euro pro Kind und Monat sehr zu begrüßen. Ebenso die Erhöhung des jährlichen Kinderfreibetrages um 192 Euro auf dann 7.620 Euro für den Zeitraum von zwölf Monaten.
Dietmar Fangmann: Kindergeld wird wieder abgezogen
"Diejenigen allerdings", so Fangmanns Kritik, "die es am meisten brauchen, gehen leer aus." Alle Personen nämlich, die ergänzende Leistungen vom Staat beziehen, bekämen die Erhöhung zunächst zwar auch.
Der Betrag würde ihnen jedoch in gleicher Höhe vom Arbeitslosengeld II abgezogen. Auch alleinerziehende berufstätige Väter und Mütter, deren Einkommen durch staatliche Leistungen aufgestockt wird, würden von einer Erhöhung des Kindergeldes nichts spüren, bemängelt Fangmann.
Landkreis Vechta: 2.800 Kinder würden nicht profitieren
Im Landkreis Vechta hätten damit die Eltern von rund 2.800 Kindern zwischen null und 18 Jahren nach der Anhebung des Kindergeldes keinen Euro mehr im Portemonnaie.
Tatsächlich hingegen würden Haushalte mit einem hohen Einkommen überproportional profitieren, so Fangmann. Ab einem Einkommen von über 60.000 Euro greife bei Familien mit einem Kind der sogenannte ‚Kinderfreibetrag‘. Ab diesem Einkommen sei die Steuerersparnis höher als das monatliche Kindergeld.
Zur Erklärung:
Für ein Ehepaar mit einem Kind beispielsweise und einem zu versteuerndem Einkommen von mehr als 110.000 Euro jährlich zögen die Pläne insgesamt eine steuerliche Entlastung von 266 Euro monatlich nach sich. Das Kindergeld betrage ab dem ersten Juli 2019 204 Euro pro Monat, so Fangmann.
Dietmar Kattinger,
Referent für Presse und Öffentlichkeitsarbeit
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