Welche Ansprüche habe ich durch das Bundesteilhabegesetz? Ein neuer Leitfaden des Landes-Caritasverbandes gibt Auskunft
Vechta / Oldenburger Land (LCV) Der Landes-Caritasverband für Oldenburg e.V. hat in Zusammenarbeit mit Beratungsstellen zur ‚Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung EUTB‘ sowie Betroffenen, Angehörigen und Fachleuten einen 44-seitigen Leitfaden entwickelt, der über die Verfahrenswege im Rahmen des neuen Bundesteilhabegesetzes informieren soll.
Anhand von Beispielen werden Hilfen für das neue Antragsverfahren gegeben sowie zahlreiche Ansprechpartner genannt. Das Heft ist für fünf Euro zzgl. Porto erhältlich beim Landes-Caritasverband, Sigrid Hausfeld, 04441/8707-626 oder per Mail unter hausfeld@lcv-oldenburg.de.
Einen Einblick bietet Ihnen dieser kleinen Auszug: Download