Vechta/Oldenburger Land (LCV ) Das Land Niedersachsen bezuschusst auch in diesem Jahr Erholungstage für Familien mit geringem Einkommen. Die Mittel für Bewohner des Oldenburger Landes können unter anderem durch den Landes-Caritasverband für Oldenburg (LCV) beantragt werden.
Vorraussetzung einer Förderung ist, dass eine Familie mindestens zwei Kinder hat. Alleinerziehende und Familien mit behinderten Kindern können finanzielle Mittel jedoch schon ab dem ersten Kind beantragen.
Grundsätzlich gilt: Die Erholung muss mindestens neun und darf höchstens 21 Übernachtungen dauern. Alle Familienmitglieder müssen daran teilnehmen und das Quartier muss innerhalb Deutschlands liegen.
Die Zuschüsse betragen je Verpflegungstag für Vater und Mutter sowie das erste und zweite Kind jeweils 4,10 Euro. Das dritte Kind erhält im Falle einer Bewilligung 6,20 Euro Zuschuss pro Tag. Das vierte und jedes weitere Kind erhält vom Land Niedersachsen täglich 11,30 Euro als Unterstützung.
Weitere Vorraussetzung für Zuschüsse: Das Einkommen darf eine bestimmte Grenze nicht überschreiten. Eine Familie mit zwei Kindern etwa, deren Nettoeinkommen unter 1.900 Euro liegt, kann mit einem Zuschuss von etwa 16,40 Euro täglich rechnen.
Genauere Informationen sowie Antragstellung beim LCV,
Rita Knobbe, Oldenburger Str. 10, 49377 Vechta, Tel. 04441/8707-650.
Dietmar Kattinger,
Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Tel. 04441/8707-640