Vertrauliche Geburt
So sieht es das "Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt", das am 1. Mai in Kraft getreten ist, vor.
Für Frauen, die ihre Schwangerschaft verheimlichen, wurde nun erstmals ein rechtssicheres Angebot geschaffen, ihr Kind sicher in einer Klinik oder bei einer Hebamme zur Welt zu bringen. Die Möglichkeit der vertraulichen Geburt ist an ein verbindliches Verfahren geknüpft. Zentrale Anlaufstellen sind die bundesweit ca. 1.600 Schwangerschafts(konflikt)beratungsstellen, die in enger Kooperation mit der Geburtshilfe zusammenarbeiten.
Um Frauen, die Angst haben, dass ihre Schwangerschaft bekannt wird, besser zu erreichen, hat der Bund ein kostenloses Hilfetelefon unter der Nummer 0800-40 40 020 eingerichtet. Das Hilfetelefon ist rund um die Uhr in mehreren Sprachen erreichbar.
Darüber hinaus gibt es seit dem 1. Mai ein eigenes Online-Portal www.geburt-vertraulich.de , das über die Hilfen für Schwangere und die Möglichkeit der vertraulichen Geburt informiert.
Was ist eine vertrauliche Geburt?
Vertrauliche Geburt bedeutet: Sie können Ihr Kind medizinisch sicher und vertraulich zur Welt bringen. Sie werden von einer Beraterin, die an die gesetzliche Schweigepflicht gebunden ist, beraten und begleitet: vor und auch nach der Geburt - wenn Sie es wünschen.
Sie geben Ihre Identität nur einmalig gegenüber der Beraterin preis, die Ihre persönlichen Daten aufnimmt und dafür sorgt, dass diese sicher hinterlegt werden. Mit 16 Jahren kann Ihr Kind Ihre Identität und damit seine Herkunft erfahren.
Nach dem Gesetz ist die vertrauliche Geburt eine Entbindung, bei der die Schwangere ihre Identität nicht offenlegt und stattdessen Angaben zur Erstellung eines Herkunftsnachweises (Vor- und Zuname, Geburtsdatum und Anschrift der Schwangeren) macht.