Familienerholung
Förderungsfähig sind Erholungsaufenthalte in Familienferienstätten gemeinnütziger Träger, in für Familienferien eingerichteten Jugendherbergen, oder in anderen geeigneten, familiengerechten Einrichtungen, Bauernhöfen und Campingplätzen in der Bundesrepublik Deutschland.
Erholungsaufenthalte von mindestens sieben bis höchstens 14 zusammenhängenden Übernachtungen von Familien und Einelternfamilien werden unter folgenden Voraussetzungen gefördert:
- Mindestens ein Kind, für das Kindergeld bezogen wird,
- Wohnsitz in Niedersachsen
- Erhalt von Sozialleistungen (ALG II, Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII, Wohngeld, Kinderzuschlag)
Oder
- Familienjahreseinkommen des vorangegangenen Jahres unterhalb der maßgebenden Jahreseinkommenshöchstgrenzen
In Ausnahmefällen können auch Großeltern in die Förderung einbezogen werden.
Wir stehen Ihnen gerne bei der Antragstellung und bei der Klärung weiterer Fragen zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage von Niedersachsen.de und im Hauptkatalog "Urlaub mit der Familie". Und zu den Unterkünften hier: Jugendherbergen und Familienferienstätten.