Land Niedersachsen gewährt Zuschüsse für die Familienerholung
- Landes-Caritasverband übernimmt Antragstellung – Mittel stehen kurzfristig zur Verfügung
Oldenburger Münsterland (LCV) Das Land Niedersachsen bezuschusst regelmäßig Erholungsurlaub für Familien mit geringem Einkommen. Für das verbleibende Jahr 2020 stehen dafür noch Mittel zur Verfügung, die durch den Landes-Caritasverband für Oldenburg (LCV) beantragt werden können.
Grundsätzlich gilt: Die Erholungsmaßnahme in familiengerechten Unterkünften wird für mindestens sieben und höchstens 14 Übernachtungen bezuschusst. Alle Familienmitglieder sollten daran teilnehmen und die Unterkunft muss innerhalb Deutschlands liegen.
Gefördert werden können Erholungsaufenthalte von Familien oder Einelternfamilien mit mindestens einem Kind, die Sozialleistungen erhalten. Etwa Arbeitslosengeld II, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Wohngeld. Eine Förderung ist darüber hinaus auch möglich, wenn eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschritten wird. Das Kindergeld zählt grundsätzlich nicht zum Einkommen.
Bei einer dreiköpfigen Familie mit zwei Erwachsenen und einem Kind kann die Erholungszeit gefördert werden bei einem Jahreseinkommen, das unter 25.500 Euro liegt. Bei einer fünfköpfigen Familie (zwei Erwachsene mit drei Kindern) liegt die Fördergrenze bei weniger als 41.500 Euro Jahreseinkommen.
Bei einer alleinerziehenden Person mit einem Kind ist eine Förderung möglich, wenn die Summe unter 22.500 Euro liegt.
Genauere Informationen sowie Antragstellung beim LCV (Familienerholung) oder bei Anne Scheele, Neuer Markt 30, 49377 Vechta, Tel. 04441/8707- 624.