Cloppenburg
(LCV)
Bei Untersuchungen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen hat es in den
23 Alten- und Pflegeheimen im Bereich des Landes-Caritasverbandes für Oldenburg
(LCV) in den letzten Jahren „keine eklatanten Mängel“ gegeben. Das sagte der
LCV-Referent für Altenhilfe, Manfred Bockhorst, beim 17. Tag der Altenpflege am
Donnerstag, 11. März, in der Cloppenburger Stadthalle zum Thema
„Qualitätsmanagement in der Altenhilfe“.
Bundesweit
gäbe es vier Arten von Altenheimen, beschrieb Uwe Brucker vom Bundesverband des
Medizinischen Dienstes der Spitzenverbände der Krankenkassen (Essen). Eine
erste Gruppe mit einem hohen Niveau. Eine zweiter Block, dessen Mitglieder
systematisch an einer Weiterentwicklung der Qualität arbeiten würden. Eine
dritte Gruppe mit einer eher abwartenden Haltung und eine vierte, bei deren
Mitgliedern „Hopfen und Malz verloren ist“, sagte Brucker. Letztere
Einrichtungen stellen eine „Gefahr für die Bewohner dar“ und ihre Zahl „ist gar
nicht so klein“, so der Referent.
Kriterien,
eine gutes Altenheim von einem schlechten zu unterscheiden gäbe es mehrere: Die
Angebote der Freizeitgestaltung sei ein erstes Indiz für eine gute Einrichtung,
sagten die Altenhilfeexperten am Rande der Tagung mit 650 Teilnehmern aus
Niedersachsen und angrenzenden Bundesländern. Auch die Frage, ob auf die
Bedürfnisse der Bewohner Rücksicht genommen würde. Welchen Stellenwert die
Küche habe, sei weiterer Punkt einer möglichen Checkliste. Schließlich, ob ein
Konzept für den Umgang mit Demenzkranken vorhanden sei oder nicht.
„Mehr
maßgeschneiderte Angebote statt Massenware“ forderte der Präsident des
europäischen Heimleiterverbandes, Professor Dr. Wilfried Schlüter. Bewohner
sollten selbst wählen können, welche Leistungen sie in Anspruch nehmen und auf
welche sie verzichten wollten. Etwa auf die Auswahl zwischen drei möglichen Mittagsmenüs.
In Deutschland
herrsche eine „Iso-Itis“, kritisierte der Pädagoge und Gerontologe Schlüter.
Doch nicht das Papier einer Zertifizierung sei wichtig, sondern die Prozesse
eines Qualitätsmanagements. Zwar stellt Schlüter das Gesetz zur Sicherung der
Pflegequalität sowie die Heimgesetz-Novelle nicht in Frage. Doch in ihrer
Ausformulierung bedeuteten sie für die Altenhilfe eine „weitere
Bürokratisierung“, die die Mitarbeiter „mit zusätzlichen Verwaltungsaufgaben
belasten“.
Im Bereich der
Qualitätssicherung brauche es keine neuen Methoden. Schlüter: „Eine geschickte
Zusammenführung bereits praktizierter Instrumente würde völlig ausreichen“.
Ein
Einzelzimmer in einem Altenheim koste bundesweit derzeit im Schnitt 2.500 Euro,
erklärte Brucker. 2.400 Euro müssten für ein Zweibettzimmer bezahlt werden,
ergänzte Schlüter.
Als
„Gegenmodell zur sozialen Kälte in unserer Gesellschaft würdigte die
Vorsitzende des Landes-Caritasverbandes für Oldenburg, Prof. Dr. Agnes Holling,
die Arbeit in der Altenpflege.
Dietmar
Kattinger, Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,
Tel.
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