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Pressemitteilung

Niedersachsen muss Schwangerschaftsberatung finanzieren

Niedersächsische Caritasverbände begrüßen Urteile des Bundesverwaltungsgerichtes - Land muss 80% der Personal- und Sachkosten übernehmen

Erschienen am:

15.07.2004

  • Beschreibung
Beschreibung

Hildesheim/Osnabrück/Vechta/Leipzig (LCV) Das Bundesverwaltungsgericht mit Sitz in Leipzig hat heute entschieden, dass Schwangerschaftsberatungsstellen einen Anspruch darauf haben, 80% der notwendigen Personal- und Sachkosten vom Staat zu erhalten (BVerwG 3C 48.03).

Damit folgt das Bundesverwaltungsgericht der Auffassung des Sozialdienstes katholischer Frauen (SkF) Braunschweig und des SkF Detmold, die Träger von Schwangerschaftsberatungsstellen sind. Die Bundesländer Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen lehnten für die Beratungsstellen von SkF und Caritas im Jahr 2001 eine Förderung ab, nachdem dort keine Beratungsscheine für Konfliktberatungen mehr ausgestellt wurden.

Die SkFs Braunschweig und Detmold beriefen sich in ihren Klagen, die als Musterverfahren für alle Träger nun in letzter Instanz   verhandelt wurden, auf das Schwangerschaftskonfliktgesetz. Hier wird nach Auffassung der katholischen Träger bestimmt, dass auch eine allgemeine Schwangerschaftsberatung gefördert werden muss. Der Braunschweiger Fachverband forderte deshalb vom Land Niedersachsen eine Förderung in Höhe von 80% der notwendigen Personal- und Sachkosten, was einer Zahlung in Höhe von 37.441,95 EUR für das Jahr 2001 entspricht.

Das Bundesverwaltungsgericht unterstreicht in seinem Urteil "einen eigenständigen Förderungsanspruch der allgemeinen Beratungsstellen". Das Gericht betont, dass die Arbeit der Beratungsstellen "ein wichtiger Bestandteil des Lebensschutzes" sei, "den das Schwangerschaftskonfliktgesetz durch eine möglichst umfassende Beratung gewährleisten wolle“. Dies findet seinen Ausdruck auch in der öffentlichen Förderung. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die jeweilige Beratungsstelle zur Sicherung eines "weltanschaulich vielfältigen wohnortnahen Beratungsangebotes erforderlich ist." Dies muss nun durch die Vorinstanzen bzw. die zuständigen Behörden geprüft werden.

In einer ersten Reaktion zeigten sich die niedersächsischen Caritasverbände sehr erfreut über die Urteile. "Die heutigen Urteile des Bundesverwaltungsgerichtes stärken die Stellung der katholischen Schwangerschaftsberatung. Wir sind deshalb über den Richterspruch sehr erfreut," so Caritasdirektor Dr. Gerhard Tepe (Vechta).

Die 35 katholischen Beratungsstellen in Niedersachsen bieten entsprechend den Anforderungen des Schwangerschaftskonfliktgesetzes vielfältige Unterstützungen und Hilfen an. Dazu gehören u.a. die Beratung bei psychosozialen und wirtschaftlichen Problemen während Schwangerschaft und Geburt, Hilfe bei rechtlichen Fragen oder die Begleitung bei einer vorgeburtlichen Untersuchung des Kindes auf Behinderungen.

Im vergangenen Jahr wurden 9351 Frauen in den niedersächsischen Beratungsstellen des Sozialdienstes katholischer Frauen, der Bistümer Osnabrück und Hildesheim, des Offizialatsbezirks Oldenburg und der jeweiligen Caritasverbände begleitet.

Im Bereich des Landes-Caritasverbandes für Oldenburg wurden im letzten Jahr in den acht Beratungsstellen 2599 Frauen beraten. Katholische Beratungsstellen gibt es im Oldenburger Land in Trägerschaft der Caritas in Nordenham (mit Außenstelle in Brake), Delmenhorst und Wilhelmshaven. Träger der Beratungsstellen in Cloppenburg (mit Außenstelle Friesoythe), Oldenburg und Vechta ist der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF). Alle Adressen unter www.lcv-oldenburg.de.

 

Roland Knillmann, Abteilung Öffentlichkeitsarbeit und Grundfragen, Caritasverband für die Diözese Osnabrück e.V., Tel. 0170-76 46 026, Fax 0541-341 999, E-Mail: rknillmann@caritas-os.de

Dietmar Kattinger, Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Tel. 04441/8707-640

Facebook lcv-oldenburg.de Instagram lcv-oldenburg.de
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