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Pressemitteilung

Pohlmann: „Ein Unding, Hochbetagte ins medizinische Niemandsland zu entlassen“

300 Euro Strafe soll ein Krankenhaus bezahlen, wenn sie Patienten ohne Anschlussversorgung nicht ins Ungewisse entlassen. So will es das im vergangenen Jahr beschlossene Gesetz zur Reform des Medizinischen Dienstes, das den katholischen Krankenhäusern im Oldenburger Land und im Rest Deutschlands zunehmend große Probleme bereitet.

Erschienen am:

21.02.2020

  • Beschreibung
Beschreibung

Vertreter von oldenburgischen Krankenhäusern kritisieren Prinzip der Strafzahlung – Derzeit 300 Euro fällig 

Vechta / Oldenburger Land (LCV) 300 Euro Strafe soll ein Krankenhaus bezahlen, wenn sie Patienten ohne Anschlussversorgung nicht ins Ungewisse entlassen.  So will es das im vergangenen Jahr beschlossene Gesetz zur Reform des Medizinischen Dienstes, das den katholischen Krankenhäusern im Oldenburger Land und im Rest Deutschlands zunehmend große Probleme bereitet.
Die Patientin – ein tatsächlicher Fall – ist Witwe und weit über 80 Jahre alt. Nach einem Sturz wird sie mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht. Dort versorgen die Chirurgen ihre großflächigen Wunden. Eine Infektion muss zusätzlich mit einem Antibiotikum versorgt werden. Zuhause hat die Patientin keine Angehörigen und keine Betreuung. Allein kann sie nicht entlassen werden. Aus diesem Grund entscheidet das Krankenhaus, sie 16 Tage auf der Station zu behalten.
Für den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) ist dies eine Fehlbelegung. Die Patientin hätte bereits nach zehn Tagen entlassen werden müssen. Die Begründung: Das Antibiotikum hätte auch zu Hause per Tablette verabreicht werden können. Dass die ältere Dame nicht selbständig in der Lage war, das Medikament pünktlich und vollständig einzunehmen, spielt für die Prüfer keine Rolle. Das Krankenhaus bleibt daraufhin auf den Kosten sitzen, der MDK kürzt die Rechnung um 2025 Euro. Und in Zukunft muss die Klinik 300 Euro Strafe für die vermeintlich fehlerhafte Rechnung bezahlen.
„Ein Unding“, kritisiert der Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft katholischer Krankenhäuser im Oldenburger Land, Honorarprofessor Dr. Martin Pohlmann. „Damit werden Ärzte unter Druck gesetzt; die Finanzen über die Medizin gestellt.“ Wenn eine Anschlussversorgung gerade bei Hochbetagten nicht gesichert ist, sei es unverantwortlich, „jemanden ins medizinische Niemandsland zu entlassen.“

Seine Forderung an die Bundestagsabgeordneten: Das Prinzip der Strafzahlung bei ungeklärter Anschlussversorgung bei nächster Gelegenheit zurücknehmen. Diese wäre bereits in der ersten Sitzungswoche im März gegeben.

Als Ansprechpartner stehen darüber hinaus zur Verfügung:

Schwester-Euthymia-Stiftung (Träger der Häuser: St. Josefs-Hospital Cloppenburg, St. Franziskus-Hospital Lohne, St. Marienhospital Vechta)
Ulrich Pelster, Vorstandsvorsitzender:
(0 44 41) 99-0

Krankenhaus St. Elisabeth gGmbH, Damme
Markus Cämmerer, Personalleiter, stellv. Geschäftsführer
Telefon: 05491 60 257

Christliches Krankenhaus Quakenbrück und St. Anna-Stift Löningen
Matthias Bitter, Geschäftsführer
Telefon: 05431/15-0

St.-Marien-Stift
Bernd Wessels, Geschäftsführer
St.-Marien-Str. 1
26169 Friesoythe

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