Vechta / Oldenburger Land (LCV) Für die Beibehaltung der Beratungspflicht und die bisherige gesetzliche Regelung im Zusammenhang mit dem Paragrafen 218 haben sich rund 20 Verantwortliche sowie Beraterinnen für Fragen rund um das Thema Schwangerschaft gemeinsam mit Weihbischof Wilfried Theising bei einem Treffen am Mittwoch, 23. Oktober, ausgesprochen.
Erschrockene Reaktionen gab es im Hinblick auf aktuelle Überlegungen, heranwachsende Kinder noch bis zur 22. Schwangerschaftswoche abtreiben zu dürfen.
Vor allem die Beraterinnen warnten weiterhin davor, die bisher geltende Bedenkzeit von drei Tagen abzuschaffen. Ihre Sorge, dass werdende Mütter sofort Schritte zur Abtreibung einleiten, sobald sie von ihrer Schwangerschaft erfahren haben.
"Wir werden unsere Form der Beratung unabhängig von Veränderungen auf alle Fälle beibehalten", versicherte Weihbischof Theising, der auch Vorsitzender des Aufsichtsgremium des Landes-Caritasverbandes, des Caritasrates, ist. "Wir werden an der Seite dieser Frauen bleiben." Gleichzeitig dankte er allen in diesem Feld Tätigen.
2050 Personen kamen im vergangenen Jahr in die sechs katholischen Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen im Oldenburger Land. Knapp 900.000 Euro konnten ihnen aus Stiftungsmitteln als Unterstützung weitergegeben werden.
Pressemitteilung
„Wir werden an der Seite dieser Frauen bleiben“
Erschienen am:
24.10.2024
Beschreibung