Sicher an unseren Fortbildungen in Zeiten von Corona teilnehmen!
Diese basieren auf der Grundlage der jeweils aktuellen Entwicklungen, Entscheidungen und Vorgaben von Bund, Land Niedersachsen und Kommunen in ihrer jeweils gültigen Fassung sind strikt zu berücksichtigen.
Weiterhin gelten auch die Hygienehinweise des RKI. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle Teilnehmer und Referenten aufgefordert sind, nur zur Fortbildung zu erscheinen, wenn Sie frei von Symptomen sind und keinen wissentlichen Kontakt zu CoV-2 Erkrankten hatten.
- Hygiene-Regelungen – Abstandsregelungen
• Es besteht Maskenpflicht aller Anwesenden in den Bereichen der Fortbildungsstätte
• Vor Betreten der Räumlichkeiten hat eine Händedesinfektion zu erfolgen
• Grundsätzlich sind die Abstandsregelung von mindestens 1,5 m zueinander einzuhalten
• Die Aufbewahrung der Garderobe ist nur im Fortbildungsraum möglich
• Persönliche Gegenstände dürfen nach Fortbildungssende nicht in den Räumlichkeiten verbleiben
• Darüber hinaus sind die jeweiligen individuellen Regelungen der Fortbildungsstätte zu beachten
- Durchführung der Fortbildungen
• Die vorgegebene Tischanordnung ist unverändert einzuhalten
• Wenn alle Teilnehmer ihren Platz eingenommen haben, kann der Mund-Nasenschutz abgenommen werden. Der eingenommene Platz ist durchgehend einzuhalten
• Gruppenarbeiten sind möglich unter Einhaltung der Abstandregeln und Tragen eines Mund-Nasenschutzes
• Genutzte Gegenstände, wie z. B. Stifte, werden vor Rückgabe desinfiziert. Ggf. erstellte Flipcharts werden im Anschluss vernichtet und nicht weiterverwendet. Eine Dokumentation kann über Fotoprotokolle erfolgen
• Die Tagungsmaterialien sind in den Fortbildungsräumen auf das Minimum zu beschränken
- Anwesenheitsnachweise
• Die Anwesenheit wird über die Teilnehmerlisten unter Angabe der Anwesenheitsdauer dokumentiert. Die Kontaktdaten sind beim Landes-Caritasverband für Oldenburg e.V. im jeweiligen Referat hinterlegt.
- Pausenregelungen
• Für die Pausen ist nach Möglichkeit der Außenbereich zu nutzen. Dabei sind der Mindestabstand einzuhalten und ein Mund-Nasenschutz zu tragen
• Die Toilettengänge erfolgen während der Fortbildungen. Es kann sich immer nur eine Person in der jeweiligen Toilettenanlage aufhalten. Die Kennzeichnung erfolgt über die Beschilderung
- Reinigung
• Die Räumlichkeiten werden nach dem Reinigungs- und Hygieneplan der jeweiligen Fortbildungsstätte gereinigt
• Türklinken, Handläufe und andere häufigen Kontaktpunkte werden mit Flächendesinfektionsmittel gereinigt
• Tische und Stühle sind am Fortbildungsschluss einmal mit Flächendesinfektionsmittel zu reinigen
• Zusätzlich ist folgendes zu beachten:
• Alle Räume sind ausreichend zu lüften (vor Fortbildungsbeginn, zu jeder Pause, mindestens jedoch alle 45 min während des Tagesablaufes, nach Fortbildungsende)
Informationspflichten
• Bei Symptomen oder einer ärztlich diagnostizierten Erkrankung mit dem Corona-Virus, innerhalb von 14 Tagen, ist der Landes-Caritasverband für Oldenburg e.V. unverzüglich zu informieren.