Vechta (LCV)
Viele schwangere Frauen, die Arbeitslosengeld II
(ALG II) beziehen, kennen ihre rechtlichen Ansprüche nicht: So lautet für Rita
Schute das Fazit der katholischen Schwangerschaftsberatung im Oldenburger Land
ein Jahr nach der Einführung von Hartz IV. Beim Landes-Caritasverband für
Oldenburg ist sie für den Bereich der Schwangerschaftsberatung zuständig.
„Allein die Vokabeln
sind vielen fremd“, wissen auch Marga Klinker, Beraterin für
Schwangerschaftsfragen beim Sozialdienst katholischer Frauen in Cloppenburg und
ihre Kollegin Melanie Krzemien-Hitzel vom SkF Vechta.
„Auch sind die Bescheide
für die Betroffenen oft nicht nachvollziehbar“, berichten Klinker und
Krzemien-Hitzel, die gemeinsam mit ihren Kolleginnen pro Jahr rund 1000 Frauen
und Familien mit Kindern unter drei Jahren beraten. Daher müsse bei den SkFs in
Cloppenburg und Vechta viel Zeit dafür verwendet werden, um Betroffene zu
informieren.
Schwangere ALG
II-Bezieherinnen hätten nach einer erfolgten Bedarfsprüfung beispielsweise
Anspruch auf einmalige Beihilfen für Umstandskleidung sowie Klinikbedarf wie
Bademantel oder ähnliches, berichten die Expertinnen. Auch für den Kauf einer
Erstausstattung bestehe ein Anspruch auf eine einmalige Beihilfe.
Neben ihrem Verständnis
für oft überlastete Berater in den zuständigen Stellen kritisiert
Caritas-Referentin Schute ein weiteres: Der Gedanke, „aus den Regelsätzen zu
sparen, um aus dem Angesparten beispielsweise Reparaturen zu bezahlen oder
Haushaltsgeräte anzuschaffen“, sei zwar gut, doch seien diese oft schlicht zu
niedrig.
So habe es gerade wegen
Kosten für Schulbücher und andere Unterrichtsmaterialien im Sommer 2005 viele
Anfragen sowohl beim Landes-Caritasverband als auch bei den örtlichen
Beratungsstellen gegeben, weiß Schute. Aus den Regelsätzen seien diese Kosten
nicht mehr zu finanzieren gewesen, hätten Betroffene berichtet.
Im Oldenburger Land gibt
es neben den Schwangerschaftsberatungsstellen in Vechta und Cloppenburg fünf
weitere katholische Einrichtungen dieser Art in Brake, Delmenhorst, Nordenham,
Oldenburg und Wilhelmshaven. Die Mitarbeiterinnen helfen schwangeren Frauen und
ihren Familien gerne bei rechtlichen und finanziellen Fragen weiter. Weitere
Infos beim LCV unter 04441/8707-0 oder im Internet unter
www.lcv-oldenburg.de
.
Dietmar Kattinger, Referent
für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Tel. 04441/8707-640